ALLGEMEINES ZU IGEL – Individuelle GesundheitsLeistungen
Als Versicherte in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten
Sie selbstverständlich alle notwendigen ärztlichen Leistungen
im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Leistungen müssen
AUSREICHEND, ZWECKMÄßIG, WIRTSCHAFTLICH sein und dürfen
das Maß des NOTWENDIGEN NICHT ÜBERSCHREITEN. So lautet das Gesetz.Darüber hinaus gibt es wünschenswerte und sinnvolle medizinische Leistungen, die aber nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Diese Leistungen können wir AUF IHREN WUNSCH anbieten. Diese Wunschleistungen können und dürfen nicht über die Versicherungskarte erbracht und abgerechnet werden. Das heißt, Ihr Arzt darf diese Leistungen nicht zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft erbringen. Er muss diese Leistungen, wenn Sie die wünschen, Ihnen ALS PRIVATLEISTUNG nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen.
WAS SIND "Individuelle GEsundheitsLeistungen"?
Es handelt sich um Leistungen, die
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nicht Bestandteil des GKV-Leistungskataloges sind, aber vom Patienten
nachgefragt und gewünscht werden,
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ärztlich empfehlenswert und medizinisch vertretbar sind,
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nicht zu Lasten der GKV abgerechnet werden dürfen und abgerechnet
werden können, sondern von Patienten, die diese Leistung von Ihrem
Arzt gewünscht haben, privat bezahlt werden müssen.
Fragen Sie Ihr Praxisteam!
Wir stellen Ihnen nachfolgend unser gesamtes IGEL-Programm und unsere speziellen IGEL-Leistungen im Bereich Pränatal-Diagnostik vor.