Gebärmutterhals

Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge

Im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchung ist Folgendes vorgesehen:

  • Gebärmutterhals-Abstrich und Abtasten der Gebärmutter und Eierstöcke, 1x jährlich, ab dem 20. Lebensjahr. Die Ultraschalluntersuchung der inneren Genitalien gehört nicht in die KV.
  • Abtasten der Brust, ab dem 30. Lebensjahr.
  • Mammographiescreening, alle zwei Jahre, zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr.
  • Stuhlprobentest, jährlich, zwischen dem 50. und 55. Lebensjahr (iFOB Test).
  • Koloskopie (Dickdarmspiegelung) ab dem 55. Lebensjahr, 2x im Lebensverlauf.

Bei der Krebsvorsorge machen wir eine gynäkologische Untersuchung, einen Abstrich des äußeren und inneren Gebärmutterhalses (Cervix) ( PAP-Smear ). Der Abstrich wird unter Sicht mit einem Bürstchen abgenommen. Das Zellmaterial wird auf einem Deckgläschen ausgestrichen und zu einem Zytologischen Laboratorium geschickt. Hier werden nach Färbung die Zellen auf Veränderungen untersucht und in 5 Stadien eingeteilt:

  • PAP-Stadium I: unauffällig
  • PAP-Stadium II: unauffällig, ggf. mit Entzündungsanzeichen
  • PAP-Stadium III: leichte Dysplasien
  • PAP-Stadium IV: schwere Dysplasien
  • PAP-Stadium V: Carzinom

Der Befund liegt nach knapp zwei Wochen, im Notfall schneller, vor.

Wichtig in der KV ist der Nachweis von HPV – Human Papilloma Viren. Es gibt über 100 HPV-Viren, die aus praktischen Gründen in zwei Gruppen mit jeweils niedrigen und hoch Risiko eingeteilt worden sind.

In über 95% der Gebärmutterhalskarzinome werden die hoch Risiko-Viren nachgewiesen. Man geht davon aus, dass 25% der 20-Jährigen und noch 10% der 30-jährigen Frauen die hoch Risiko-Viren in sich tragen.

Ungefähr 1/3 der hoch Risiko-HPV Patientinnen entwickeln pathologische Veränderungen im PAP-Abstrich.

Wir führen die HPV-Diagnostik grundsätzlich bei Patientinnen mit auffälligem PAP- smear durch.

Außerdem empfehlen wir zur Verbesserung der KV das HPV-Screening bei Patientinnen ab dem 30. Lebensjahr. Das HPV-Screening ist eine Privatleistung für Frauen bis zum 35. Lebensjahr (siehe IGEL).

Das Abstrichverfahren wurde mit der DÜNNSCHICHT-ZYTOLOGIE-TECHNIK, auch MONOLAYER-TECHNIK genannt, deutlich verbessert. Hierbei benutzen wir ein Gummibürstchen mit größerer und anatomisch besseren Abstrichfläche. Bürstchen und Abstrichmaterial werden in einem kleinen Flüssigkeitsbehälter in das Labor geschickt.

Im Vergleich zum klassischen Verfahren deckt diese Technik ca. 15% mehr Auffälligkeiten im Zellmaterial auf.

Auch diese Untersuchungsmethode wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und ist eine Privatleistung (siehe IGEL).

Neu ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinien für obligatorische Krebsfrüherkennungsprogramme geändert hat:

  • Einladungen zur Krebsvorsorge ab dem 20. Lebensjahr. Einladungen werden in 5-Jahresrhythmus bis zum 65. Lebensjahr versendet.
  • Im Alter vom 20. bis 34. Jahren kann die jährliche PAP-Kontrolle in Anspruch genommen werden.
  • Ab dem Alter von 34. Jahren kann im Abstand von 3 Jahren ein PAP-Abstrich und ein HPV-Test in Anspruch genommen werden.

Sie haben Fragen?
Wir helfen Ihnen weiter.

Dr. Johan Mertens