IGEL

Allgemeines zu Igel – Individuelle GesundheitsLeistungen

Als Versicherte in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie selbstverständlich alle notwendigen ärztlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Leistungen müssen AUSREICHEND, ZWECKMÄßIG, WIRTSCHAFTLICH sein und dürfen das Maß des NOTWENDIGEN NICHT ÜBERSCHREITEN. So lautet das Gesetz.

Darüber hinaus gibt es wünschenswerte und sinnvolle medizinische Leistungen, die aber nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Diese Leistungen können wir AUF IHREN WUNSCH anbieten. Diese Wunschleistungen können und dürfen nicht über die Versicherungskarte erbracht und abgerechnet werden. Das heißt, Ihr Arzt darf diese Leistungen nicht zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft erbringen. Er muss diese Leistungen, wenn Sie die wünschen, Ihnen ALS PRIVATLEISTUNG nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen.

Was sind „Individuelle GEsundheitsLeistungen“?

Es handelt sich um Leistungen, die

  • nicht Bestandteil des GKV-Leistungskataloges sind, aber vom Patienten nachgefragt und gewünscht werden,
  • ärztlich empfehlenswert und medizinisch vertretbar sind,
  • nicht zu Lasten der GKV abgerechnet werden dürfen und abgerechnet werden können, sondern von Patienten, die diese Leistung von Ihrem Arzt gewünscht haben, privat bezahlt werden müssen.

Wir bieten eine Übersicht von Leistungen, die in der Schwangerschaft, bei der Krebsvorsorge und bei Ihrer gynäkologischen Versorgung mehr Sicherheit geben und deshalb ÄRZTLICH EMPFEHLENSWERT sind.

Fragen Sie Ihr Praxisteam!

Wir stellen Ihnen nachfolgend unser gesamtes IGEL-Programm und unsere speziellen IGEL-Leistungen im Bereich das Pränataldiagnostik vor.

IGEL-Leistungen

1) Eigenleistung
2) Vorsorge-Untersuchung
3) Leistungen bei Schwangerschaft (Laborkosten)
4) Pränataldiagnostik
5) Allgemeine Laborleistungen
6) Sonderleistungen, Verhütung

Sie haben Fragen?
Wir helfen Ihnen weiter.

Dr. Johan Mertens